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Schöffenwahl für die Periode 2024-2028

2023 werden wieder Schöffen gewählt. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre und beginnt am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amts- bzw. Landgericht und haben das gleiche Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter (tragen demgemäß dieselbe Verantwortung für das Urteil wie die Berufsrichter). Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, 31.03.2023 bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft ein.

Die Unterlagen und weitere Informationen hierzu finden Sie unter

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

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