Mit Wirkung vom 27.06.2026 wurde die verbliebene Überwachungszone aufgehoben. Mit der Aufhebung entfallen sämtliche Beschränkungen. Eine Aufstallpflicht gilt nicht mehr.
Wir bitten die Geflügelhalter aber um Beachtung folgender Punkte:
- Es sind grundsätzlich immer Vorsichtsmaßnahmen, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt e-schweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen, zu treffen (konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen wie Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, Tragen von geeigneter Schutzkleidung, Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes).
- Es besteht eine Impfpflicht für Hühner und Truthühner gegen die Newcastle-Krankheit
- Jeder Geflügelhalter hat ein Bestandsregister zu führen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Landratsamt Erding
Telefon: 08122 58-1481
Internet: www.landkreis-erding.de


